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Vertragspflichten
Youth Encounters


Vertragspflichten

Vertrag

Ist ein Austauschprojekt bewilligt, so wird eine finanzielle Vereinbarung (Vertrag) mit dem Begünstigten geschlossen, welche die Verwendung des von der Gemeinschaft gewährten Zuschusses regelt. Die Entsende- und Aufnahmegruppen verpflichten sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen. Sie haben das Projekt entsprechend ihrem Vorschlag im Projektantrag durchzuführen.

Die Aufnahme- und Entsendegruppen sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass das Projekt entsprechend der Beschreibung im Antrag durchgeführt wird, und haben für die Bewertung und die Folgemaßnahmen zu sorgen. Die Entsendegruppe ist für den Nachweis der Reisekosten und gemeinsam mit der Aufnahmegruppe für die Vorbereitung der Teilnehmer und die Planung des Projekts zuständig.

Die Europäische Kommission oder eine Nationale Agentur sind berechtigt, sich vor Ort davon zu überzeugen, dass alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt werden. 

Sollten im Verlauf des Projekts unvorhergesehene Entwicklungen die Erfüllung der Vereinbarung beeinträchtigen, so haben die Projektpartner unverzüglich Kontakt zu ihrer Nationalen Agentur oder zur Europäischen Kommission aufzunehmen, um entsprechende Regelungen zu vereinbaren. 

Wird das Projekt nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt, so kann sich die Nationale Agentur oder die Europäische Kommission veranlasst sehen, den Zuschuss teilweise oder zur Ganze zurückzufordern.

Versicherung

Sowohl die Entsende- als auch die Aufnahmegruppe sind verpflichtet, jeweils für eine angemessene Versicherung ihrer Gruppe zu sorgen. Dies muss Krankheit, Unfall, Tod, bleibende Behinderung und Rücktransport in die Heimat im Fall von schweren Krankheiten oder Unfällen umfassen. Zudem sind eine Haftpflichtversicherung und eine Versicherung gegen den Verlust von Ausweispapieren und Reisedokumenten abzuschließen. Diese Versicherung muss den Schutz im Rahmen des jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystems ergänzen, wenn der/die Jugendliche mittels des Formulars E 111 oder eines ähnlichen Formulars einen derartigen Versicherungsschutz genießt. 

Den Entsende- und Aufnahmegruppen wird empfohlen, die Versicherung bei der Gesellschaft abzuschließen, mit der die Europäische Kommission zusammenarbeitet, was insbesondere für jene Entsendeorganisationen gilt, die Mobilitätsaktivitäten im Rahmen der Drittland-Kooperation durchführen. Sie können allerdings auch mit anderen Versicherungsgesellschaften zusammenarbeiten, sofern diese einen gleichwertigen Versicherungsschutz anbieten.

Weitere Informationen über die von der Europäischen Kommission vorgesehene Versicherung erhalten Sie bei Ihrer Nationalen Agentur oder bei der Europäischen Kommission.

Vorwort Sprache Einfuehrung Aktionsprogramm Aktion1: Jugendbegegnungen Aktion2:EFD Aktion3:Jugeninitiativen Aktion4:Verknuepfung Aktion5: Unterstuetzung Zusammenarbeit Nationale Agenturen


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 Action 5.1 activity 9 “Support for quality and innovation of the Program Youth.”
Project no: 5.1/R1/2003/06 Made by Hienet working Teams in cooperation with T.E.S.