Up
Warum Austausch?
Was ist Austausch?
Teilnehmer
Auswahlverfahren
Unterstuetzung
Finanzierung
Bewerbung
Vertragspflichten
Youth Encounters

Youth Encounters

Spezifisch groß angelegte Aktivitäten in Programmländern können im Rahmen von Aktion 1 als „Youth Encounters“ finanziert werden und sollten den folgenden Kriterien entsprechen:

Partners

  • Youth Encounters müssen multilateral sein, d.h. sie müssen Partner aus mindestens acht Programmländern einschließen, von denen mindestens zwei EU Staaten sein müssen.

Teilnehmer

  • Jugendliche die an Youth Encounters teilnehmen sollten grundsätzlich zwischen 15 und 25 Jahre alt sein und ihren gesetzlichen Wohnort in einem Programmland haben (siehe auch Kapitel B.2).
  • Jede Youth Encounter sollte grundsätzlich mindestens 60 und maximal 200 Teilnehmer haben (Gruppenleiter inbegriffen)
  • Die nationalen Gruppen müssen in der Anzahl der Teilnehmer ausgewogen sein. (Die Gruppe des Gastlands darf geringfügig höher sein)

Dauer

  • Die Dauer eines Youth Encounters sollte zwischen sechs und zwölf Tagen betragen (ausschließlich der An- und Abreise)

Projektinhalt

Zusätzlich zu den Projektinhaltskriterien für Jugendbegegnungen (siehe Kapitel C.4) sollten Youth Encounter folgenden Kriterien entsprechen:

  • Sie müssen einen klar dazugehörigen Werbenutzen für das Aktionsprogramm Jugend haben.
  • Themen der Youth Encounters müssen sich auf folgende Punkte konzentrieren:
    - die generellen und jährlichen Ziele und Prioritäten des Aktionsprogramm Jugend (siehe auch Kapitel A.2), oder
    - die politischen Prioritäten im Jugendbereich oder
    - die Zukunft Europas
  • Sie müssen dem interkulturellen Lernprozess dienen und allgemeine Debatten und Workshops beinhalten, in deren Verlauf Jugendliche das gewählte Thema bearbeiten können.

Wie wird ein Projekt finanziert?

Die Gewährung eines Gemeinschaftszuschusses beruht auf dem Prinzip der Kofinanzierung, die weitere öffentliche und/oder private Beiträge voraussetzt. Das Aktionsprogramm JUGEND kann nicht sämtliche Projektkosten tragen. Die Beiträge der Organisatoren und/oder Teilnehmer können in Form von Geld- oder Sachleistungen erfolgen oder eine Kombination von beiden darstellen.

Der Gemeinschaftszuschuss geht von den tatsächlichen Kosten aus und übernimmt bis zu 30% der gesamten Kosten die in direktem Zusammenhang mit der Organisation des Projekts stehen (maximal € 50.000).

Wie beantragt man?

Die Nationalen Agenturen stellen offizielle Antragsformulare zur Verfügung. Diese Formulare können auch im Internet unter Eurotool oder www.youth4europe.at heruntergeladen werden. Die Aufnahmeorganisation reicht im Namen aller Partner den Antrag bei ihrer Nationalagentur bis zu den Einreichfristen (siehe Kapitel B.5.) ein. Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare erhalten Sie bei Ihrer Nationalen Agentur.

Vertragliche Verpflichtungen

Wenn eine Jugendbegegnung genehmigt wurde, wird eine finanzielle Vereinbarung (Vertrag) aufgesetzt, in der geregelt ist, wie der Begünstigte den Gemeinschaftszuschuss verwenden wird. Der Begünstigte willigt ein, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen und sämtliche tatsächlichen Projektausgaben zu rechtfertigen. Der Begünstigte hat das Projekt entsprechend seinen Angaben im Antrag durchzuführen und für die Bewertung des Projekts sowie die Folgemaßnahmen zu sorgen.

Die Europäische Kommission kann sich vor Ort davon überzeugen, dass alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt werden.

Sollten im Verlauf des Projekts unvorhergesehene Entwicklungen die Erfüllung der Vereinbarung beeinträchtigen, so haben die Projektpartner unverzüglich Kontakt zur Europäischen Kommission aufzunehmen, um entsprechende Regelungen zu vereinbaren.

Wird das Projekt nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt, so kann die Europäische Kommission den Zuschuss teilweise oder ganz zurückzufordern.

Vorwort Sprache Einfuehrung Aktionsprogramm Aktion1: Jugendbegegnungen Aktion2:EFD Aktion3:Jugeninitiativen Aktion4:Verknuepfung Aktion5: Unterstuetzung Zusammenarbeit Nationale Agenturen


Home Program Youth N. Agencies FAQ
 Action 5.1 activity 9 “Support for quality and innovation of the Program Youth.”
Project no: 5.1/R1/2003/06 Made by Hienet working Teams in cooperation with T.E.S.